Informationen




              Aktuelles:

Hexenfeuer am 30.04. , Brennholz kann den ganzen Tag aus den Gärten gebracht werden,
der Grill wird ca. 17:00Uhr angezündet, das Feuer gegen 20:00Uhr


Weinverkostung (Thema Weißwein) am 11.05.2024 ab 15:00Uhr, Schutzgebühr 3€, bitte in die Liste eintragen


Gartenbegehung am 15.06.2024 ab 10:00Uhr, der Vorstand bittet darum das alle Pächter anwesend sind

Jahreshauptversammlung am 05.10.2024  14:00Uhr, der Vorstand bittet darum das alle Pächter anwesend sind

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Bei der Jahreshauptversammlung gewünscht und in der Vorstandssitzung beschlossen ändern wir die Mittagsruhe. 
Mittagsruhe ist in der Zeit von 12:30 Uhr bis 14:00Uhr vom 01.05. bis 30.09. eines Jahres ein zu halten. (genaue Erklärung zur Mittagsruhe weiter unten)

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Unsere gelbe Tafel an der alten Kegelbahn, Festwiese.
"Such und Find"   ist für Angebote und Suchanfragen für Euch Mitglieder
".. an den Vorstand" ist unter anderen für Rückmeldungen zur Teilnahme an den Arbeitseinsätzen
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Angaben ohne Gewähr, Änderungen können kurzfristig erfolgen und werden im Schaukasten ausgehängt!

 

Schrott wird angenommen!
Bei der alten Kegelbahn wurde ein Schrottplatz eingerichtet wo jede Art von Metall abgelegt werden kann. Dieses wird über die Gartensparte entsorgt, wobei der Gewinn der Gartensparte zu Gute kommt.  



Angaben ohne Gewähr, Änderungen können kurzfristig erfolgen und werden im Schaukasten ausgehängt!



Auszug aus der Polizeiverordnung von Großröhrsdorf:


§ 14 Abbrennen offener Feuer

(1) Für das Abbrennen offener Feuer (Lager- und Brauchtumsfeuer) auf privaten und öffentlichen Flächen ist die Erlaubnis der Ortspolizeibehörde erforderlich. Der Antrag muss mindestens 1Woche vor dem beabsichtigten Termin schriftlich mit Angabe von Ort, Zeitpunkt, Dauer und Verantwortlichem des Feuers (incl. Wohnanschrift, wenn keine Übereinstimmung mit Verbrennungsort) eingehen. Die Verbrennung pflanzlicher Abfälle, wie etwa Baum- und Strauchverschnitt sowie Laub, ist verboten (Ausnahme: Brauchtumsfeuer). Das Abfallrecht schreibt den Vorrang einer Verwertung vor einer Beseitigung (Verbrennung) fest. Eine Genehmigung kann nur erfolgen, wenn eine Verwertung nachweislich nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist.

(2) Das Abbrennen ist zu untersagen oder kann mit Auflagen verbunden werden, wenn Umstände bestehen, die ein gefahrloses Abbrennen nicht ermöglichen. Solche Umstände können z. B. extreme Trockenheit, die unmittelbare Nähe des Waldes, die Nähe eines Lagers mit feuergefährlichen Stoffen usw. sein.

(3) Keiner Erlaubnis bedürfen Koch- und Grillfeuer mit trockenem unbehandeltem Holz in befestigten Feuerstätten oder mit handelsüblichen Grillmaterialien in handelsüblichen Grillgeräten auf Flächen, die nicht zum öffentlichen Bereich im Sinne des § 2 dieser Verordnung gehören. Die Feuer sind so abzubrennen, dass hierbei keine Belästigung Dritter durch Rauch oder Gerüche entsteht.

(4) Die Vorschriften der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Entsorgung von pflanzlichen Abfällen und der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landesentwicklung zur Verhinderung schädlicher Umwelteinwirkungen bei austauscharmen Wetterlagen werden von dieser Regelung nicht berührt.

 

 

 Seit dem 26.02.2022 gibt es neue Ruhezeiten:

Der Gartenvorstand hat folgende Zeiten festgelegt:

Montag bis Sonnabend ist die Mittagsruhe von 12.30 bis 14.00 Uhr und nur im Sommerhalbjahr beginnend am 01.05. bis 30.09. einzuhalten.

Am Sonntag und Feiertag sind generell keine lärmenden Arbeiten durchzuführen.

Die "Polizeiverordnung der Stadt Großröhrsdorf als Ortspolizeibehörde, zugleich als erfüllende Gemeinde der Verwaltungsgemeinschaft zwischen der Stadt Großröhrsdorf und der Gemeinde Bretnig - Hauswalde" legt folgende Nachtruhezeiten fest.

§10 Haus- und Gartenarbeiten

Haus- und Gartenarbeiten, die die Ruhe anderer unzumutbar stören, dürfen werktags in der Zeit von 20.00 bis 07.00 Uhr nicht ausgeführt werden. Zu den Arbeiten im Sinne dieser Vorschrift gehören insbesondere der Betrieb von motorbetriebenen Bodenbearbeitungsgeräten, das Rasenmähen, das Laubsaugen, das Hämmern, das Sägen, das Bohren, das Schleifen, das Holzspalten, das Ausklopfen von Teppichen, Betten, Matratzen u.ä.

 

Daraus ergeben sich folgende Zeiten an denen mit entsprechenden Maschinen gearbeitet werden darf:

Montag bis Sonnabend von 07.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 20.00 Uhr.

Am Sonntag und Feiertag sind generell keine lärmenden Arbeiten durchzuführen.

Jedes Gartenmitglied sollte mit daran denken das der Gartennachbar nicht mehr als notwendig mit Lärm belästigt wird. Gerade in den Nachmittags- und in den Abendstunden (bis 20.00Uhr) sollte man besondere Rücksicht nehmen. Hilfreich ist da auch ein kurzes Gespräch mit seinen Gartennachbarn um unnötigen Ärger zu ersparen.