Informationen
Aktuelles:
Wasseranstellung ist am 05.04.2025
Unsere Arbeitseinsätze am: 26.04., 24.05., 21.06. immer in der Zeit von 8:00 - 12:00Uhr
Jahreshauptversammlung ist am 11.10.2025 14:00Uhr
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Bei der Jahreshauptversammlung gewünscht und in der Vorstandssitzung beschlossen ändern wir die Mittagsruhe.
Mittagsruhe ist in der Zeit von 12:30 Uhr bis 14:00Uhr vom 01.05. bis 30.09. eines Jahres ein zu halten. (genaue Erklärung zur Mittagsruhe weiter unten)
Unsere gelbe Tafel an der alten Kegelbahn, Festwiese.
"Such und Find" ist für Angebote und Suchanfragen für Euch Mitglieder
".. an den Vorstand" ist unter anderen für Rückmeldungen zur Teilnahme an den Arbeitseinsätzen
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Angaben ohne Gewähr, Änderungen können kurzfristig erfolgen und werden im Schaukasten ausgehängt!
Schrott wird angenommen!
Angaben ohne Gewähr, Änderungen können kurzfristig erfolgen und werden im Schaukasten ausgehängt!
Auszug aus der Polizeiverordnung von Großröhrsdorf:
Seit dem 26.02.2022 gibt es neue Ruhezeiten:
Der Gartenvorstand hat folgende Zeiten festgelegt:
Montag bis Sonnabend ist die Mittagsruhe von 12.30 bis 14.00 Uhr und nur im Sommerhalbjahr beginnend am 01.05. bis 30.09. einzuhalten.
Am Sonntag und Feiertag sind generell keine lärmenden Arbeiten durchzuführen.Die "Polizeiverordnung der Stadt Großröhrsdorf als Ortspolizeibehörde, zugleich als erfüllende Gemeinde der Verwaltungsgemeinschaft zwischen der Stadt Großröhrsdorf und der Gemeinde Bretnig - Hauswalde" legt folgende Nachtruhezeiten fest.
§10 Haus- und Gartenarbeiten
Haus- und Gartenarbeiten, die die Ruhe anderer unzumutbar stören, dürfen werktags in der Zeit von 20.00 bis 07.00 Uhr nicht ausgeführt werden. Zu den Arbeiten im Sinne dieser Vorschrift gehören insbesondere der Betrieb von motorbetriebenen Bodenbearbeitungsgeräten, das Rasenmähen, das Laubsaugen, das Hämmern, das Sägen, das Bohren, das Schleifen, das Holzspalten, das Ausklopfen von Teppichen, Betten, Matratzen u.ä.
Daraus ergeben sich folgende Zeiten an denen mit entsprechenden Maschinen gearbeitet werden darf:
Montag bis Sonnabend von 07.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 20.00 Uhr.
Am Sonntag und Feiertag sind generell keine lärmenden Arbeiten durchzuführen.Jedes Gartenmitglied sollte mit daran denken das der Gartennachbar nicht mehr als notwendig mit Lärm belästigt wird. Gerade in den Nachmittags- und in den Abendstunden (bis 20.00Uhr) sollte man besondere Rücksicht nehmen. Hilfreich ist da auch ein kurzes Gespräch mit seinen Gartennachbarn um unnötigen Ärger zu ersparen.